Das Verbindungsmittel
ist die Verbindung zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Bei einem Sturz werden die Kräfte auf ein erträgliches Maß (max. 6 kN) reduziert. Die Auswahl muss entsprechend der Anwendung stattfinden. Verbindungsmittel sind u. a. Falldämpfer nach EN 354/EN 355, mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung nach EN 353-2, mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung nach EN 353-1 (Steigschutzeinrichtungen) und Höhensicherungsgeräte nach EN 360.
Der Anschlagpunkt,
an dem eine Ausrüstung befestigt wird, muss nach EN 795 eine Mindestfestigkeit von 12 kN aufweisen. Die Lage der Anschlagpunkte sollte immer so gewählt werden, dass der freie Fall auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb befindet sich der Anschlagpunkt im Idealfall möglichst oberhalb des Benutzers. Anschlagpunkte sind u. a. Bandschlingen, Dreibaum, fest installierte Einzelanschlagpunkte und Seilsicherungssysteme.
Das Auffangsystem setzt sich aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammen, die je nach Einsatzgebiet und Erfordernis miteinander kombiniert werden können. Das Auffangsystem verhindert einen Sturz in den freien Raum und reduziert die entstehenden Fangstoßkräfte auf maximal 6 kN.
Die Komponenten sind:
Auffanggurte
Es gibt verschiedene Arten von Auffanggurten. Die Auswahl muss entsprechend der Anwendung stattfinden. Haltegurt nach EN 358, Auffanggurt nach EN 361, Auffanggurt zur Verwendung im Steigschutz nach EN 361 in Verbindung mit EN 353-1, Sitzgurt nach EN 813, Rettungsgurt/-schlaufe nach EN 1497/1498