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Grundlagen Absturzsicherung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gehört zu den individuellen Schutzmaßnahmen. Persönliche Absturzschutzausrüstungen schützen den Benutzer vor einem Absturz entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem) oder Auffangen eines freien Falls (Auffangsystem). Persönliche Absturzschutzausrüstungen bestehen aus einer Zusammenstellung von Bestandteilen, die mindestens eine Körperhaltevorrichtung (z. B. Auffanggurt) und ein Befestigungssystem (Verbindungsmittel) umfassen, die mit einer zuverlässigen Verankerung (Anschlagpunkt) verbunden werden können.

Beachten Sie:
Die Gefährdungsbeurteilung stellt die Grundlage des Arbeitsschutzes dar. Diese ist gemäß § 5 des ArbSchG die Aufgabe des Arbeitgebers. Technische und kollektiv wirkende Sicherungsmaßnahmen haben immer Vorrang vor PSA. Demnach müssen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip eingerichtet werden.
Zusätzlich sind die rechtlichen Grundlagen der Berufsgenossenschaft zu beachten: DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112–198, DGUV Regel 112–199 und der DGUV Grundsatz 312–906.


Absturzhöhen | Absturzsicherungsmaßnahmen erforderlich

ab 0 m
an oder über Stoffen, in denen man versinken kann
> 1 m
im Betrieb, immer bei Bauarbeiten: an Treppen, Wanddurchbrüchen, Bedienungsständen
> 2 m
bei Bauarbeiten
> 3 m
auf Dächern
> 5 m
beim Mauern über die Hand und Arbeiten an Fenstern (nicht bei Aus- und Einbau von Fenstern)


Systeme der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz | PSAgA

PSA gegen Absturz ist ein Teilbereich der persönlichen Absturzschutzsysteme. Persönliche Absturzsicherungen sind Systeme, die Personen vor dem Abrutschen oder Abstürzen bewahren oder abstürzende Personen sicher auffangen sowie eine sichere Rettung gewährleisten. Zu PSA gegen Absturz gehören Rückhaltesysteme, Arbeitsplatzpositionierungssysteme und Auffangsysteme.

Die Systeme umfassen eine Körperhaltevorrichtung und ein Befestigungssystem. Das Befestigungssystem kann aus einem oder mehreren im System verwendeten Bestandteilen (z.B. Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Auffanggeräte, Anschlageinrichtungen) bestehen.

Normen und Piktogrammerklärung

Auffangsysteme nach EN 363

Das Verbindungsmittel
ist die Verbindung zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Bei einem Sturz werden die Kräfte auf ein erträgliches Maß (max. 6 kN) reduziert. Die Auswahl muss entsprechend der Anwendung stattfinden. Verbindungsmittel sind u. a. Falldämpfer nach EN 354/EN 355, mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung nach EN 353-2, mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung nach EN 353-1 (Steigschutzeinrichtungen) und Höhensicherungsgeräte nach EN 360.

Der Anschlagpunkt,
an dem eine Ausrüstung befestigt wird, muss nach EN 795 eine Mindestfestigkeit von 12 kN aufweisen. Die Lage der Anschlagpunkte sollte immer so gewählt werden, dass der freie Fall auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb befindet sich der Anschlagpunkt im Idealfall möglichst oberhalb des Benutzers. Anschlagpunkte sind u. a. Bandschlingen, Dreibaum, fest installierte Einzelanschlagpunkte und Seilsicherungssysteme.

Das Auffangsystem setzt sich aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammen, die je nach Einsatzgebiet und Erfordernis miteinander kombiniert werden können. Das Auffangsystem verhindert einen Sturz in den freien Raum und reduziert die entstehenden Fangstoßkräfte auf maximal 6 kN.



Die Komponenten sind:

Auffanggurte
Es gibt verschiedene Arten von Auffanggurten. Die Auswahl muss entsprechend der Anwendung stattfinden. Haltegurt nach EN 358, Auffanggurt nach EN 361, Auffanggurt zur Verwendung im Steigschutz nach EN 361 in Verbindung mit EN 353-1, Sitzgurt nach EN 813, Rettungsgurt/-schlaufe nach EN 1497/1498

Die wichtigsten Normen im Überblick

EN 341 
Abseilgeräte
EN 353-1 Mitlaufendes Auffanggerät an fester Führung
EN 353-2 Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung 
EN 354 Verbindungsmittel
EN 355 Falldämpfer
EN 358 Haltegurt
EN 360 Höhensicherungsgerät
EN 361 Auffanggurt
EN 362 Verbindungselement
EN 363 Auffangsysteme
EN 795 Anschlageinrichtung

GRUNDPRINZIPIEN DER HÖHENARBEIT

Die drei Hauptarbeitssituationen und der Verordnungsrahmen für die Ausrüstung.
Der Verordnungsrahmen für persönliche Schutzausrüstungen in Verbindung mit diesen Arbeitssituationen richtet sich nach den in Ihrem Land geltenden Rechtsvorschriften. Wir geben hier nur einige Beispiele für Produktnormen in Verbindung mit diesen Anwendungen.

Rückhaltung

Rückhaltesysteme ermöglichen es, einen Arbeitsbereich einzugrenzen und verhindern, dass der Arbeiter einen Bereich betritt, in dem Absturzgefahr besteht. Diese Systeme sind nicht zum Auffangen eines Sturzes bestimmt.

Positionierung

Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung unterstützen den Anwender und ermöglichen es ihm, sich präzise zu positionieren (mit den Füßen abgestützt). Diese Systeme sind nicht zum Auffangen eines Sturzes konzipiert. Der Anwender muss in seinem Positionierungssystem hängen.

Das System zur Arbeitsplatzpositionierung muss mit einem Auffangsystem kombiniert werden.

Auffangen von Stürzen

Auffangsysteme sind Sicherungsvorrichtungen unabhängig von der Art der Fortbewegung oder Arbeitsplatzpositionierung.

Auffangsysteme verhindern, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf den Boden aufschlägt. Ihre Aufgabe ist es, den Sturz aufzufangen und den Fangstoß, dem der Anwender ausgesetzt wird, zu reduzieren. Bei ihrer Verwendung muss daher ein hindernisfreier Raum unterhalb sichergestellt sein, der einen freien Fall ermöglicht: der Sturzraum.

Generelle Informationen zum Thema Sturz

Das Sturzrisiko ist ein wesentlicher Faktor, den jeder Höhenarbeiter im Griff haben muss.
Die Schwere eines Sturzes wird durch verschiedene voneinander unabhängige Parameter bedingt:

Gewicht des Anwenders mit seiner Ausrüstung

Je höher das Gewicht, desto größer ist die bei einem Sturz aufzunehmende Energie.


STURZHÖHE

Je höher die Sturzhöhe, desto größer ist die aufzunehmende Energie. Außerdem erhöht sich das Risiko, auf ein Hindernis aufzuschlagen.

 

Positionierung zum Anschlagpunkt

Wenn der Höhenarbeiter über seinen Anschlagpunkt hinaus klettert, erhöht sich die Schwere des Sturzes. Der Begriff Sturzfaktor kann benutzt werden, um die Positionierung des Höhenarbeiters zum Anschlagpunkt und die Schwere des Sturzes zu beschreiben.


 

Der Sturzraum

Beim Sturzraum handelt es sich um den hindernisfreien Raum unter den Füßen des Anwenders, damit er im Falle eines Sturzes nicht auf ein Hindernis aufschlagen kann. Der Sturzraum ist in den Gebrauchsanleitungen aller Auffanggeräte (z. B. Verbindungsmittel mit Falldämpfer und mitlaufendes Auffanggerät) angegeben.

Information:

Das Pendelrisiko ist ein ebenso wichtiger zu berücksichtigender Faktor wie das Risiko eines Bodensturzes oder des Aufpralls auf ein Hindernis. Bei der Berechnung des erforderlichen Sturzraumes sind mehrere Richtungen zu berücksichtigen. So besteht durch die Pendelbewegung bei einem Sturz das Risiko, dass der Höhenarbeiter seitlich an die Struktur stößt und das Verbindungsmittel an einem Balken oder an der Kante einer Plattform scheuern kann.

Alle Infos rund um PSA und Arbeitsschutz finden Sie auch in unserem Online-Blätterkatalog.

Zum Katalog

Wir weisen darauf hin, dass der für ein bestimmtes Produkt erforderliche Sturzraum vom Gewicht des Anwenders und seiner Position zum Anschlagpunkt abhängig ist.